Update vom 20.04.2021 und vom 21.04.2021 siehe unten ↓
Zu Recht hochumstritten – der Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 13.4.2021, vor allem die Verlagerung von föderalen Rechten an den Bund. Brisant auch folgender Passus:
(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der
Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.
Der Entwurf kann hier eingesehen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4._BevSchG_Formulierungshilfe.pdf
Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes von einer Expertengruppe um Prof. Dr. Schrappe und Prof. Dr. Püschel ist hier abrufbar:
http://www.matthias.schrappe.com/index_htm_files/thesenpapier_adhoc2_210414.pdf
Der Bundestag soll bereits am 21.4.2021 darüber abstimmen. Über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten kann man sich hier informieren:
https://www.bundestag.de/abstimmung
Update vom 21.4.2021:
Weitere kritische Anmerkungen zu der Neufassung in diesem Artikel: nfektionsschutzgesetz: „Seltsame juristische Manifestation heraufziehenden Cäsarenwahns“
Update vom 20.4.2021:
Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB) und Direktor des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, ein CDU-Mitglied, ist „fassungslos“ über das geplante Gesetz. »Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus. Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird.« Und damit sei die Inzidenz eben auch »manipulierbar«. Es würde zu »einem kaum noch steuerbaren Dauerzustand« führen. Es handele sich »um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte«.
Kritische Töne auch vom Staatsrechtler Prof. Friedhelm Hufen: Der Eingriff in die Grundrechte sei »sehr stark« und gleichzeitig »undurchdacht«. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei völlig »auf der Strecke« geblieben, denn die Sieben-Tage-Inzidenz werde ja auch »von Wissenschaftlern immer mehr infrage gestellt«.
Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, stellt fest: »Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Es ist feststehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag selbst diese Austarierung bei einer Beschränkung von Grundrechten übernehmen muss.«